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Sursee

Urteil: Schlachtabfälle in Milchkasten gelegt

11. Januar 2023

Ein Erpresser deponierte Teile eines toten Schafes im Briefkasten einer Surseerin. Das Kriminalgericht sprach ihn nun schuldig

Tierische Innereien, einen abgetrennten Schafskopf sowie ein blutgetränktes Schafsfell wurden in den Briefkasten einer Frau aus Sursee gelegt, um von deren Ehemann einen Geldbetrag von 100’000 Franken einzufordern. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den 75-Jährigen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die 18 Tage bereits erstandener Freiheitsentzug werden ihm angerechnet, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Zudem hat der Mann eine Busse von 3000 Franken zu tragen.

Das Gericht sprach den Mann unter anderem der mehrfachen Sachbeschädigung, der versuchten Erpressung, der Drohung, der Nötigung und der mehrfachen Verunreinigung fremden Eigentums schuldig. Berufung wurde bereits angemeldet.

Tote Tiere im Milchkasten

In den Jahren 2016, 2019 und 2020 war es einerseits am Wohnort einer Frau in Sursee zu Beschädigungen an ihrem in der Tiefgarage parkierten Auto gekommen. Anderseits wurden in ihrem Milchkasten zuerst tierische Innereien, dann ein abgetrennter Schafskopf, ein Schafsfuss und schliesslich ein blutgetränktes Schafsfell deponiert. Nachdem der Beschuldigte der Frau schliesslich in einem Brief ernstliche Nachteile für sie und ihrem Mann androhte, falls nicht innert eines Monats 100’000 Franken an ihn überweisen werde, erstattete sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige. Hintergrund dieser Taten ist laut Anklageschrift ein schon mehrere Jahre schwelender Konflikt zwischen dem Beschuldigten und dem von der Frau getrennt lebenden Ehemann.

Im August 2020 wurde der Beschuldigte schliesslich verhaftet. In der Folge legte dieser – bis auf die Tatvorwürfe der Sachbeschädigungen am Auto – ein Geständnis ab, welches er an seiner Schlusseinvernahme dann aber teilweise widerrief.

«Eindeutige Symbolik»

Die Symbolik sei eindeutig, schreibt das Gericht im Urteil. Die Empfängerin sollte eingeschüchtert werden. In diesem Sinne waren diese Handlungen als konkludent geäusserte Drohungen zu verstehen und geeignet, die Privatklägerin in Angst und Schrecken zu versetzen. Der Beschuldigte sei gezielt gegen die Privatklägerin vorgegangen, obwohl diese in keinem Schuldverhältnis mit ihm stand, heisst es im Urteil. So wollte er sie dazu bringen, ihren Ehemann dazu zu bewegen, das Geld zu bezahlen. Er nutzte sie als Spielball. Das perfide Vorgehen des Beschuldigten in Selbstjustiz sei verwerflich, heisst es. Das Gericht qualifiziert das Tatverschulden als mittelschwer.

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