Die Mobilität ist ein wesentlicher Standortfaktor für den Kanton Luzern. Mit dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum im Kanton Luzern nimmt auch die Mobilität zu. Es ist zentral, dass die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen so effizient wie möglich genutzt, gut unterhalten, erneuert und – wo erforderlich – ausgebaut werden. Mit dem Programm Gesamtmobilität schafft der Kanton Luzern das dafür nötige Planungsinstrument. Das Programm Gesamtmobilität ersetzt das bisherige Bauprogramm für die Kantonsstrassen und den Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr als eigenständige Planungsinstrumente. Es integriert das kantonale Velokonzept und ist das zentrale Instrument für die Koordination von Massnahmen über alle Verkehrsmittel hinweg.
Strategie und Massnahmen
Das Programm Gesamtmobilität baut auf den Zielen aus dem Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern auf. Es ermöglicht eine verkehrsmittelübergreifende Planung, Bewertung und Programmierung von relevanten Massnahmen und Projekten. Gleichzeitig übernimmt das Programm bewährte Elemente aus früheren Programmen – wie die Massnahmenlisten, die Priorisierung der Projekte und die regelmässige Überarbeitung im Vierjahresrhythmus. Neu ist jedoch, dass der Priorisierung der Massnahmen ein grösseres Gewicht beigemessen wird.
Erstes Massnahmenprogramm
Im ersten Massnahmenprogramm Mobilität sind 137 Massnahmen im Umfang von 338 Millionen Franken enthalten, die in der Umsetzungsperiode 2027–2030 geplant oder realisiert werden sollen. Grundlage ist das aktuelle Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Weitere Massnahmen stammen unter anderem aus dem neuen Velokonzept, der Busbeschleunigungsstudie, regionalen Planungen sowie dem Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons (ESP-Programm). Zudem werden auch kantonsweite Umsetzungsprogramme integriert, zum Beispiel für behindertengerechte Bushaltestellen. Die öV-Angebotsmassnahmen betreffen Angebotsänderungen, Investitionen sowie ergänzende Weiterentwicklungen. Die öV-Massnahmen werden wie bis anhin vom Verbundrat des Verkehrsverbunds beschlossen; die Abgeltungen tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte.
Langfristig stabile Finanzierung
Sowohl der Mittelbedarf für Strasseninfrastruktur einerseits, darin eingeschlossen die Investitionen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs, wie auch jene für die öV-Angebotsmassnahmen andererseits steigt in den nächsten Jahren weiter an. Um die Finanzierung langfristig zu sichern und zu stabilisieren, hat die Regierung eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Die entsprechende Vernehmlassung dafür dauert bis am 16. Januar 2026. Die Vorlage bildet neben dem kantonalen Aufgaben- und Finanzplan den finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Massnahmenprogramm Mobilität.
Der Regierungsrat hat das Programm Gesamtmobilität für die Vernehmlassung freigegeben. Diese dauert vom 3. November 2025 bis am 6. Februar 2026 und wird digital durchgeführt. Nach Abschluss der Vernehmlassung und deren Auswertung wird der Regierungsrat die Botschaft zu den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zuhanden des Kantonsrats verabschieden.
