Dieses Bild sieht man in der Surseer Altstadt an Samstagabenden und Sonntagen vom 2. Mai bis zum 27. September nicht mehr: Zum sechsten Mal gilt das Wochenend-Fahrverbot. (Foto Ana Birchler-Cruz/Archiv)
Dieses Bild sieht man in der Surseer Altstadt an Samstagabenden und Sonntagen vom 2. Mai bis zum 27. September nicht mehr: Zum sechsten Mal gilt das Wochenend-Fahrverbot. (Foto Ana Birchler-Cruz/Archiv)
28.04.2020

Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt wird angepasst

von RED (1)

Das Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt gilt heuer vom Samstag, 2. Mai, bis Sonntag, 27. September. Die verlängerten Ladenschlusszeiten am Samstag haben Einfluss auf den Beginn des Fahrverbots. Dieses gilt jeweils ab 17.30 Uhr (bis anhin 17 Uhr).

Aufgrund des angepassten Ladenschlussgesetzes und mit den damit verbundenen verlängerten Schliessungszeiten u. a. am Samstag gilt das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder neu jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen). Die neue Verkehrsanordnung tritt in Kraft, sobald die neuen Signale aufgestellt sind. Dies dürfte ungefähr Mitte Mai der Fall sein.

Parallel zum Zeitfenster des Wochenend-Fahrverbots gilt auf den Parkplätzen in der Ober- und Unterstadt sowie auf dem Rathausplatz wieder ein generelles Parkverbot für alle. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen. Die ausgestellten Fahrberechtigungen für das Wochenend-Fahrverbot (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.


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