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Dritte Impfung für Personen mit schwerer Abwehrschwäche empfohlen

07. September 2021

Eine dritte Impfung wird nun Personen mit schwerer Abwehrschwäche empfohlen, teilte die Staatskanzlei Luzern mit.

Vollständig geimpften Personen mit einer schweren Abwehrschwäche empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), bei einer ungenügenden Immmunantwort auf die ersten zwei Impfungen sich mit einer dritten Dosis impfen zu lassen. Betroffen sind unter anderem insbesondere Personen, welche wegen einer Transplantation, Autoimmunerkrankungen oder Krebserkrankungen mit einer stark abwehrschwächenden Therapie behandelt werden.

Für weitere Informationen und allfällige notwendige Abklärungen sollen sich betroffene Personen an ihre betreuende Ärztin beziehungsweise ihren betreuenden Arzt wenden, die im Bedarfsfall schliesslich auch eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit einer solchen dritten Impfung ausstellen. Diese ärztliche Bestätigung ist zwingend.

Anmeldung verläuft telefonisch

Personen mit einer solchen ärztlichen Bestätigung können sich in einem der beiden kantonalen Impfzentren in Luzern oder Willisau, im Luzerner Kantonsspital oder auf Nachfrage in einer ausgewählten Arztpraxis, die Covid-19-Impfungen durchführt, impfen lassen. Personen, welche die dritte Impfung in einem kantonalen Impfzentrum erhalten wollen, müssen sich über die Impfhotline unter 041 228 45 45 anmelden (Mo - Fr 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 Uhr). Eine Anmeldung über die digitale Anmelde-Plattform ist nicht möglich.

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