Nach dem Regierungsrat wird nun als Nächstes der Kantonsrat über die strategischen Ziele und Stossrichtungen im Richtplan zum Velo- und Fussverkehr beraten. Die detaillierten Netzpläne liegen in der Kompetenz der Regierung. Anschliessend werde der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.
Der Kanton Luzern hat sich das Ziel gesetzt, das Fahrrad als «nachhaltige und gesunde Mobilitätsform» zu fördern. Konsequenz daraus ist, dass ein Velowegnetz geschaffen werden muss, wie es in der Mitteilung des Regierungsrats hiess.
Grundlage für die Schaffung des Velowegnetzes bildet ein entsprechendes Bundesgesetz. Dazu kommen politische Aufträge aus dem Kantonsrat sowie die Luzerner Mobilitäts-, Klima- und Energiestrategie.
Änderungen nach öffentlicher Auflage
Die Richtplanänderungen für das Velowegnetz waren vom 17. April bis am 16. Juni öffentlich aufgelegen. Danach hat der Regierungsrat verschiedene Änderungen vorgenommen. So soll statt einem «zusammenhängenden, durchgehenden und bedarfsgerechten Netz» ein «zusammenhängendes und direktes Wegnetz» geschaffen werden.
Skeptisch zeigten sich gemäss der regierungsrätlichen Botschaft an den Kantonsrat die Gemeinden. Deren Anliegen nahm der Regierungsrat auf. So wurde namentlich die Flexibilität bei der Umsetzung erhöht. Das Velowegnetz wird demnach etappen- und stufenweise realisiert. Dies soll die «Umsetzungsbelastung» und den «Finanzierungsdruck» der Gemeinden senken, wie es hiess.
Verbindungen gestrichen
Im Hinblick auf die Kosten wurde auch die Richtplankarte nach der öffentlichen Auflage angepasst. Einzelne Verbindungen seien umklassiert oder ganz gestrichen worden, hiess es in der Mitteilung des Regierungsrats.
Parallel zur Richtplananpassung läuft eine Totalrevision des Luzerner Weggesetzes. Dieses werde bei der Umsetzung des Velowegnetzes die Zuständigkeiten und Finanzierungen regeln, teilte der Regierungsrat mit.
