An der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung vorgestellt. Mit einem Flyer wurden alle Haushalte informiert, während die Unterlagen auf der Website der Gemeinde oder in der Gemeindeverwaltung Geuensee eingesehen werden konnten.
Bis im September 2023 wurde die revidierte Ortsplanung der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist meldeten sich 53 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Parteien. Die Eingaben wurden geprüft und in der Ortsplanungskommission und im Gemeinderat beraten. Im Mai 2024, nach der Verarbeitung der Mitwirkung, wurden die Planungsinstrumente zur kantonalen Vorprüfung eingereicht und der Kanton hat mit dem Vorprüfungsbericht des 6. März dieses Jahres Stellung genommen. Festgestellt wurde, dass «die im Entwurf vorliegende Gesamtrevision der Ortsplanung insgesamt als gut und weitgehend vollständig erarbeitet sowie als grösstenteils recht- und zweckmässig beurteilt wird.» Die überarbeiteten Planungsinstrumente sind nun bis am 26. Mai öffentlich aufgelegt.
Gründe für die Gesamtrevision
In den letzten Jahren wurden verschiedene Anliegen mit Teilrevisionen der Ortsplanung umgesetzt. Doch die aktuell geltende Ortsplanung entspricht nicht mehr in allen Teilen den neuen gesetzlichen Vorgaben und wird daher gesamthaft überarbeitet. Da die Gemeinde Teil des regionalen Bauamtes RBS ist, strebt sie zudem eine Harmonisierung ihrer Ortsplanungsinstrumente mit den Gemeinden Büron und Knutwil an, um die Arbeiten des RBS effizienter zu gestalten. Mit der Gesamtrevision wollen der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission eine gute Grundlage mit Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Bauvorhaben und für die Gemeindeentwicklung schaffen.
Weiter sind die bauliche Entwicklung mit Qualität und Rücksicht auf das Ortsbild, die Schaffung von attraktivem, zeitgemässem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, Siedlungsentwicklung nach innen an dafür geeigneten Orten, Sicherung von Freiflächen, die Erfüllung von Verkehrsbedürfnissen und der Naturschutzzonen und Naturobjekten sowie die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft Hauptanliegen für diese Gesamtrevision.
Weiters Vorgehen der Gemeinde
Die gesamten Dokumente können im Internet* sowie während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Personen, kantonale Behörden und Organisationen können bis am 26. Mai Einsprache erheben. Die schriftlichen Einsprachen mit Antrag und Begründung sind an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat wird allfällige Einsprachen prüfen und sich mit den Personen einigen. Zu eingegangenen Meinungsäusserungen oder Fragen steht der Geuenseer Gemeinderat ebenfalls zur Verfügung. Er beabsichtigt auch, die Gesamtrevision der Ortsplanung so bald wie möglich an einer Gemeindeversammlung zur Abstimmung zu bringen. Denn im Anschluss an ebendiese Gemeindeversammlung reicht die Gemeinde die Gesamtrevision dem Regierungsrat zur Genehmigung ein.