Seit dieser Woche liegt die überarbeitete Gesamtrevision der Ortsplanung online oder auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf, teilt der Geuenseer Gemeinderat mit. Die 2. öffentliche Auflage betrifft Änderungen in den Zonenplänen und der Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements gegenüber der 1. öffentlichen Auflage, die bis im Mai 2025 öffentlich auflag. Während der Einsprachefrist der 1. öffentlichen Auflage der Gesamtrevision Ortsplanung sind 20 Einsprachen eingegangen, davon zwei Sammeleinsprachen und fünf gleichlautende Einsprachen, steht in der Botschaft des Gemeinderats. Die Einspracheverhandlungen fanden im Sommer statt.
Folgende Änderungen umfasst die 2. Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung: Auf dem Grundstück Nr. 546 wird der Bestand an Bäumen und Hecken dem tatsächlichen Standort angepasst. In der Grünzone des Zonenplans werden bisher falsche Parzellennummern korrigiert und bei der Parzelle Nr. 209 bestehende Bestimmungen präzisiert. Das Gestaltungsplanpflicht-Gebiet «Flavioweg» wird in zwei Teile geteilt, da die Strasse, welche das Gebiet in Ost und West teilt, im Eigentum der Stockwerkeigentümer der darüber erschlossenen Grundstücke ist. Zudem weisen die speziellen Vorschriften für diverse Parzellen in der Dorfzone, wo eine Gestaltungsplanpflicht besteht, kleine Präzisierungen auf. Im Bau- und Zonenreglement ist nun auch eine Bestimmung zum Hangzuschlag hinzugefügt, ein Anliegen der Bevölkerung. Der Hangzuschlag kann laut der Anpassung ab acht Prozent Neigung innerhalb der Wohnzone 9 für Haupt- und Nebenbauten in Anspruch genommen werden. Die maximal zulässige Gesamt- und Fassadenhöhe wird um 0,1 Meter pro ein Prozent Hangneigung erhöht. Des Weiteren sollen im Bebauungsplan der Bestand an Bäumen überprüft und die Standorte anhand des Luftbilds angepasst werden. Ein Fussweg auf der Parzelle Nr. 242 wird ausserdem aus dem Verkehrsrichtplan und dem Richtplan Fussweg gelöscht, da er nicht mehr vorhanden ist.
Alle übrigen Planinhalte der Zonenpläne sowie die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements bleiben gegenüber der 1. öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens, dessen Frist am Freitag, 23. Januar 2026, abläuft. Bis dahin müssen mögliche Einsprachen schriftlich eingereicht worden sein. Die Unterlagen können online oder direkt bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
