Armin Hartmann ist Präsident des Hauseigentümerverbands Kanton Luzern.  (Foto zvg/Archiv)
Armin Hartmann ist Präsident des Hauseigentümerverbands Kanton Luzern.  (Foto zvg/Archiv)
15.01.2021

Hauseigentümer sind enttäuscht von Gebäudeversicherung

von PD

Der Hauseigentümerverband HEV Kanton Luzern und sein Präsident Armin Hartmann sind mit der Prämie 2021 der Gebäudeversicherung Luzern GVL nicht zufrieden. Der HEV hätte angesichts von Corona und der guten Kapitalisierung der GVL eine Prämiensenkung erwartet.

Die Gebäudeversicherung Luzern GVL erhebt aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags jährlich die Prämie für die Deckung von Feuer- und Elementarschäden. Die Prämie wird jedes Jahr neu festgelegt.

Drei Lösungen vorgeschlagen

Nach dem Prämienrabatt von 2018 und 2019 habe der HEV für 2021 eine Senkung erwartet, teilt er am Freitag mit. Der HEV habe der GVL drei Varianten unterbreitet:  • Variante 1: Generelle Prämiensenkung ab 2021. • Variante 2: Prämienrabatt oder -rückerstattung im Jahr 2021. • Variante 3 (Minimalvariante): Versand der Rechnungen im Mai/Juni statt im Januar oder eine Verlängerung der Zahlungsfrist.

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Der HEV begründete die Forderung einerseits mit dem ausreichenden, gesetzlich vorgeschriebenen Kapital von 800 Millionen Franken der Gebäudeversicherung und anderseits mit der Corona-Situation. HEV-Präsident Armin Hartmann (Schlierbach) sagt: «Wir haben in Corona-Zeiten ein Zeichen der GVL erwartet, gerade auch gegenüber den gebeutelten Unternehmen.»

«Wir sind enttäuscht»

Leider habe die GVL aufgrund der kantonalen Verordnung aus formalen Gründen eine Senkung abgelehnt und nur bei der Zahlungsfrist ein kleines Zugeständnis gemacht. «Wir sind enttäuscht, für die GVL-Prämie 2021 haben wir ganz klar eine Senkung erwartet», so Hartmann.

Für 2022 erwarte der HEV definitiv eine Senkung. Der HEV werde in entsprechende Verhandlungen mit der GVL und dem Kanton einbezogen. Ergebnisse seien bereits in der ersten Jahreshälfte zu erwarten. Für die Zukunft fordert Hartmann «weniger Formalismus und mehr Flexibilität bei der Prämienfestsetzung.»