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Januarsession: Start in die Klimadebatte

25. Januar 2022

Das Luzerner Parlament hat in seiner Januarsession - nach der Beratung verschiedener anderer Geschäfte - mit der Diskussion der kantonalen Klimapolitik begonnen.

 

Am ersten Tag der Januarsession hat der Kantonsrat unter anderem die folgenden Geschäfte behandelt, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht:

Klima- und Energiepolitik

Der Kantonsrat nimmt derzeit die grundsätzlichen Weichenstellungen in der Luzerner Klimapolitik vor. Anlass ist die Beratung des Planungsberichts Klima- und Energiepolitik. Es sind mehr als zwei Dutzend parlamentarische Vorstösse in diesem Zusammenhang eingegangen. Der Handlungsbedarf ist im Parlament grundsätzlich unbestritten. Die Eintretensdebatte zeigte aber, dass die Vorstellungen über die zu treffenden Massnahmen auseinandergehen. Die Klimadebatte wird am Dienstag, 25. Januar, fortgesetzt.

Rückkehr in den Kantonsratssaal

Der Kantonsrat hat mit einer Anpassung des Kantonsratsgesetzes die Grundlage dafür geschaffen, dass er trotz Pandemie in den Ratssaal im Luzerner Regierungsgebäude zurückkehren kann. Für die Teilnahme an den Sessionen im Kantonsratssaal und auf der Tribüne soll eine Covid-19-Zertifikatspflicht gelten. Die Regelung gilt höchstens so lange wie die Rechtsgrundlage des Bundes für das Covid-19-Zertifikat, mithin bis zum 31. Dezember 2022.

Erhöhung der Kinderzulage

Der Kanton Luzern erhöht die monatliche Kinderzulage von 210 auf 250 Franken. Das hat der Kantonsrat nach erster Beratung des kantonalen Familienzulagengesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesanpassung wird eine Änderung des Bundesrechts umgesetzt. Die Zulage wird an 12- bis 16-jährige Kinder von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen ausgerichtet.

Unterstützung für das Renovationsprojekt der Schweizergarde

Der Kanton Luzern unterstützt die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan mit 400'000 Franken. Da für diese Unterstützungsleistung keine direkte gesetzliche Grundlage besteht, war die Bewilligung eines entsprechenden Dekrets durch den Kantonsrat notwendig. An den Renovationskosten beteiligen sich auch zahlreiche andere Kantone.

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