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Kanton fördert energetische Massnahmen bei Hagelschäden

23. Juli 2021

Das Hagel-Unwetter vom Juni schadete vielen Gebäuden. Der Kanton möchte nun die geschädigten Eigentümer unterstützten.

Ende Juni 2021 fegte ein Unwetter über den Kanton Luzern. Insbesondere der Hagelschlag vom 28. Juni beschädigte zahlreiche Dächer und Fassaden von Gebäuden. Das Schadenausmass ist gross.

Pragmatisches Vorgehen

In dieser schwierigen Situation will der Kanton Luzern nun aber auch die Chance nutzen und wählt ein pragmatisches Vorgehen, um die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gebäude bei einer nötigen Wiederinstandsetzung sogleich energetisch sanieren möchten, unterstützen zu können.

Das Vorgehen hat der Kanton mit der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) abgestimmt. Der Totalschaden an der Gebäudehülle muss bei der GVL angemeldet sein, jedoch verzichtet der Kanton auf eine Gesuchseingabe vor Baubeginn. Der Fördersatz beträgt 40 Franken pro Quadratmeter. Die minimale Fördersumme liegt bei 1000 Franken respektive einer Mindestfläche von 25 Quadratmetern.

Unabhängig vom Förderprogramm

Die Abschlussmeldung über die energetische Sanierung inklusive aller geforderten Unterlagen muss bis spätestens 30. Juni 2022 bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.

Dieser Sonderbeitrag ist nicht Teil des kantonalen Förderprogramms Energie und wird unabhängig davon an die Betroffenen entrichtet. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Finanziert wird der Sonderbeitrag aus eigenen Mitteln ohne Bundesbeiträge.

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