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Kanton ist für Verlängerung und Anpassungen der Corona-Massnahmen 

17. Januar 2022

Die Luzerner Regierung ist grundsätzlich einverstanden, die geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bis zum 31. März zu verlängern. Sie fordert aber, dass die Massnahmen laufend überprüft und gegebenenfalls auch vor dem 31. März aufgehoben werden.

Dies gelte insbesondere für die Home-Office-Pflicht und das Verbot des Präsenzunterrichts. Im Rahmen der Konsultation spricht sich der Regierungsrat zudem für die Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenen-Zertifikaten auf 270 Tage aus, soweit dies für die Anerkennung in der EU notwendig ist. Zudem befürwortet er in der gegenwärtigen Situation, dass die Quarantäne nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen muss. Es stellen sich einige Fragen im Falle einer Selbstquarantäne (Lohn, Arbeitszeugnisse, Missbrauchspotenzial etc.). Entsprechend müssten die Regeln für alle potenziell Betroffenen klar formuliert und kommuniziert werden. Bezüglich Isolation spricht sich der Regierungsrat dafür aus, an einer behördlichen Anordnung festzuhalten und nicht auf Selbstisolation zu setzen.

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