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Korporation Geuensee will öffentlich-rechtlich sein

04. Oktober 2022

Korporationen können sich in öffentlich-rechtliche Genossenschaften umwandeln, um heutigen Ansprüchen und Aufgaben zu genügen. Zusammen mit vier weiteren Korporationen will Geuensee davon Gebrauch machen.

Das neue Korporationsgesetz ermöglicht es Korporationen, die den Anforderungen an eine Gemeinde kaum oder nicht mehr gewachsen sind, sich mit Genehmigung des Kantonsrates in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft umwandeln zu lassen. Die Korporationen Geuensee, Greppen, Grossdietwil, Niederschongau und Retschwil haben jeweils ein entsprechendes Gesuch eingereicht, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Wenig Ertrag, viel Aufwand

Die genannten Korporationen erwirtschaften – wenn überhaupt – nur wenig Gewinn. Die Anwendung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells verursache zusätzliche Kosten und gemessen an den meist wenigen Buchungen einen unverhältnismässigen Aufwand, schreibt die Staatskanzlei. Ausserdem hätten die Korporationen teilweise Schwierigkeiten, die gesetzlich vorgeschriebenen Behörden einer Gemeinde zu besetzen. Diesbezüglich sind die Vorgaben bei einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft erheblich einfacher zu erfüllen.

In ihrer aktuellen Organisationsform verfügen die erwähnten Korporationen weder über die finanziellen noch über die personellen Ressourcen, um die Anforderungen an eine Gemeinde – insbesondere im Bereich der Rechnungsführung – zu erfüllen. Eine Umwandlung sei daher sinnvoll, hält die Staatskanzlei weiter fest. Der Regierungsrat wie auch die Finanzaufsicht über die Gemeinden des Kantons begrüssten deshalb diese Umwandlungen.

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