
Orthotec-Mitarbeiter Tobias Hodel erklärt dem Rollstuhlfahrer Heinrich Dürst ein Zuggerät.
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Seit dem 1. Juli 2025 gelten revidierte Bundesvorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs. Motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte, die schneller als 10 km/h fahren, benötigen seither grundsätzlich eine Zulassung mit Fahrzeugausweis und Kontrollschild. Für viele Betroffene bedeutet das zusätzliche technische, administrative und finanzielle Hürden.
Mobilität statt Hürden
Aus Sicht der SPV verfehlt die Regelung ihr Ziel und muss angepasst werden. Elektrische Zuggeräte und motorisierte Rollstühle seien notwendige Mobilitätshilfen und keine Freizeitfahrzeuge. Sie ermöglichten Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Mobilitätsbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben, die Ausübung ihres Berufs und die gesellschaftliche Teilhabe. «Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht Mobilität und nicht zusätzliche Hürden», sagt SPV-Direktor Laurent Prince. «Viele unserer Mitglieder sind empört über die neuen Vorgaben.»
Mit ungleichen Ellen gemessen
Die Regelung benachteilige und diskriminiere Menschen mit Behinderungen gegenüber Nutzenden vergleichbarer Fahrzeuge des Langsamverkehrs. So dürften langsame E-Bikes bis 25 km/h und E-Trottinetts bis 20 km/h ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild fahren, für Rollstühle gälten die strengeren Anforderungen bereits ab 10 km/h. «Dies steht dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft diametral entgegen», so Prince.
Anpassen der Vorgaben gefordert
Auch Motionärin Sara Muff findet diese Ungleichbehandlung stossend. «Eine neue Regelung muss neben der Verkehrssicherheit auch die besonderen Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen», sagt sie. Muff und die SPV setzen sich dafür ein, dass die technischen und zulassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Rollstühle und Zuggeräte sollen auch bei höheren Geschwindigkeiten sicher und ohne unverhältnismässige Hürden genutzt werden können.