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Knutwil

Nun müssen Fussgänger aufmerksamer sein

08. Oktober 2024

Nach Belagserneuerungen wurde der Fussgängerstreifen vor der Bushaltestelle «Galerie» auf der Baselstrasse in Knutwil nicht mehr markiert.

Die Dienststelle für Verkehr und Infrastruktur Luzern (VIF) hat während der Belagserneuerung auf der Baselstrasse in Knutwil den Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle «Galerie» auf seine Sicherheit überprüft. Laut der VIF wurde festgestellt, dass die notwendigen Sichtweiten ungenügend sind. Das bedeutet, dass die laufenden und fahrenden Verkehrsbeteiligten sich nicht rechtzeitig sehen – dies könnte zu verheerenden Unfällen führen. Zusätzlich seien die Erkennbarkeit des Fussgängerstreifens nicht ausreichend und die Fussgänger und Fussgängerinnen von den haltenden Bussen bei der Bushaltestelle «Galerie» in Knutwil verdeckt gewesen. Nun fällt dieser Fussgängerstreifen aufgrund genannter Gründe weg. Der Gemeinderat, welcher bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht hatte, versteht die Entscheidung: «Der Fussgängerstreifen gab den Personen eine trügerische Sicherheit beim Überqueren der Kantonsstrasse», schreibt Hanspeter Rinert, Geschäftsführer der Gemeinde Knutwil, gegenüber dieser Zeitung. 

Ersatzmassnahmen und Tempolimit

Da aber die Bushaltestelle «Galerie» direkt nur über den nun nicht mehr vorhandenen Fussgängerstreifen zugänglich ist, werden die Busbenutzenden für die Erreichung die «Galerie» wohl aber künftig trotzdem dort über die Strasse laufen. «Die Planung allfälliger Ersatzmassnahmen liegt beim Kanton als Strasseneigentümer», meint Rinert. Jedoch seien dem Gemeinderat keine entsprechenden Massnahmen bekannt. Die Fussgänger müssten entweder weiterhin unter Einsicht des herrschenden Verkehrs eigenverantwortlich die Kantonsstrasse überqueren oder den weiter oben liegenden Fussgängerstreifen bei der Einfahrt Heidenacherstrasse benützen. Die VIF teilt der Zeitung mit, dass die Fussgänger dazu berechtigt sind, die Strasse auch ohne einen markierten Fussgängerstreifen zu überqueren, da sich innerhalb von 50 Metern kein anderer befindet. Weil sie aber nicht mehr vortrittsberechtigt sind, erfordere die Überquerung eine höhere Aufmerksamkeit, was laut der VIF die Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten erhöhe. Deswegen erachtet die VIF weitere Massnahmen als nicht nötig.  

Ein tieferes Tempolimit sei laut der VIF ebenfalls keine Lösung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt bereits 60 km/h, während an anderen Strecken ausserorts das Tempolimit 80km/h beträgt. Das Sicherheitsdefizit des ungenügenden Sichtfeldes aufgrund der haltenden Busse kann durch eine weitere Temporeduktion nicht behoben werden, so die VIF. Deswegen sei der Wegfall dieses Fussgängerstreifens die beste Lösung. Auch Rinert sieht es so und ergänzt: «Andere Massnahmen wie eine Lichtsignalanlage wären aufgrund der geringen Nutzung des Fussgängerstreifens wohl ebenfalls unverhältnismässig.»

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