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Mauensee

Ortsplanung weitestgehend genehmigt

23. April 2024

Mit Entscheid vom 16. April hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die revidierte Nutzungsplanung – die Gesamtrevision der Gemeinde Mauensee – genehmigt.

In seinem Entscheid hält der Regierungsrat fest, dass die bestehenden Bauzonen im Verhältnis zur Einwohnerzahl und im Verhältnis zur erwarteten Entwicklung der Einwohnerzahl auf eine gute Ausnützung hinweisen. Die Bauzonengrösse wurde – auch dank der Umsetzung der Rückzonungen – genehmigt. Ebenso hat der Regierungsrat das neue Bau- und Zonenreglement genehmigt. Vor diesem Hintergrund wurde zudem die Erweiterung der Sonderbauzone Felsenkeller als recht- und zweckmässig beurteilt.

Ebenso als recht- und zweckmässig beurteilt der Regierungsrat die von den Stimmberechtigten beschlossenen Aufhebungen einzelner Gestaltungspläne.

Nicht die gleiche Meinung wie die Stimmberechtigten vertritt der Regierungsrat einzig bei den Gewässerfragen. Entgegen den Beschlüssen an der Gemeindeversammlung hat der Regierungsrat in seinem Entscheid die Gewässerräume auf den Parzellen Nrn. 270, 272, 273 und 274 angeordnet. Gleichzeitig hat er bei den Parzellen Nrn. 256, 277 und 274 die nochmalige Überprüfung der Pufferzone durch die Gemeinde verlangt.

Nach Rechtskraftbeschreitung des Genehmigungsentscheids tritt die neue Zonenplanung in Kraft. Ab diesem Datum können sämtliche nach neuem Recht erteilten Baubewilligungen umgesetzt werden, sofern gegen die Baubewilligungen keine Rechtsmittel ergriffen worden sind.

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