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Regierungsrat legt Bauprogramm vor

23. August 2022

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Botschaft zum Bauprogramm 2023 bis 2026 für die Kantonsstrassen. Rund 57 neue Vorhaben wurden aufgenommen. Die Botschaft gibt zudem Auskunft über die Umsetzung des Bauprogramms 2019 bis 2022 und des Radroutenkonzepts.

Der Entwurf des neuen Bauprogramms befand sich vom 19. November 2021 bis 28. Januar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung, in deren Rahmen sich insbesondere Gemeinden, die regionalen Entwicklungsträger, Parteien und interessierte Verbände äussern und Anträge zur Aufnahme von Projekten ins Bauprogramm stellen konnten.

Strategische Grundlagen werden neu erarbeitet

Das Bauprogramm 2023 bis 2026 ist analog der vorherigen Programme aufgebaut und unterteilt die Projekte in die Töpfe A, B und C. Insgesamt 57 neue Vorgaben erfüllten die Kriterien und wurden ins Bauprogramm aufgenommen. Mehrere für die Erarbeitung des Bauprogramms massgebende strategische Grundlagen, unter anderem das Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» (ZuMoLu) oder der kantonale Richtplan, werden derzeit neu erarbeitet oder revidiert. Die bisherige Struktur, die Entscheidungskriterien und das bewährte System der Töpfe im Bauprogramm werden für den Zeitraum 2023 bis 2026 voraussichtlich ein letztes Mal fortgesetzt. Im Rahmen des Projekts ZuMoLu entwickelt der Kanton Luzern ein neues Planungsinstrument, das «Programm Gesamtmobilität», das die Luzerner Mobilitätspolitik ganzheitlich darstellen und koordinieren soll, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons geschrieben wird.

Die jährlich eingeplanten Gesamtkosten der Projekte im Topf A des Bauprogramms richten sich nach den im Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026 dafür zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Zuordnung der Vorhaben des Agglomerationsprogrammes zu den einzelnen Töpfen des Bauprogrammes richtet sich nach der Terminplanung oder dem Planungs- und Realisierungsstand der jeweiligen Vorhaben.

Bauprogramm 2019 bis 2022 ist im Verzug

Regelmässig ergeben sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen – etwa durch neue rechtliche und behördenverbindliche Vorgaben, neue Normen, geänderte Ansprüche und Bedürfnisse oder Einsprachen – Verzögerungen bei der Planung und bei der Realisierung der Vorhaben. Erfahrungsgemäss können deshalb nicht alle Projekte wie geplant umgesetzt werden. In der Umsetzung der aktuellen Programmperiode 2019 bis 2022 wirkten sich insbesondere die Covid-19-Pandemie und mangelnde personelle Ressourcen – sowohl in der Verwaltung als auch bei Dritten – auf die Planung und Umsetzung der Bauvorhaben aus. Zudem waren im aktuellen Bauprogramm aufgrund von neuer Priorisierung mehr Projekte enthalten als realisiert und finanziert werden konnten.

71 Prozent der Massnahmen werden bis Ende 2022 realisiert

Insgesamt 26 Projekte aus dem Bauprogramm 2019 bis 2022 konnten realisiert werden, davon sind sechs bereits abgerechnet. Weitere 17 Projekte befinden sich per Ende 2022 im Bau und acht im Bewilligungsverfahren. Darüber hinaus sind 89 Projekte in der Bearbeitung. 55 Bauvorhaben wurden nicht bearbeitet und vier Vorhaben wurden gänzlich zurückgezogen. Bis Ende 2022 werden rund 71 Prozent der Massnahmen im ergänzten Radroutenkonzept realisiert sein. Das Radroutenkonzept wird derzeit umfassend überarbeitet. 90 Prozent der Kantonsstrassen sind lärmrechtlich saniert, weitere fünf Prozent stehen kurz vor der Fertigstellung.

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