Das Kantonsgericht hat der Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Sursee Immo AG gegen die Räumung des 4. Stocks im «Buchenhof» die aufschiebende Wirkung wieder erteilt. Damit dürfen die Mieter auch nach dem 30. Juni dort wohnen. Mehr dazu erfahren Sie in der Titelgeschichte der aktuellen Printausgabe dieser Zeitung.
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Sursee: «Buchenhof»-Mieter dürfen bleiben
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