Die Region Sempachersee zählt zu denjenigen Gegenden des Kantons mit den wenigsten leeren Wohnungen. (Foto wy/Archiv)
Die Region Sempachersee zählt zu denjenigen Gegenden des Kantons mit den wenigsten leeren Wohnungen. (Foto wy/Archiv)
12.09.2022

Wohnungsnot nimmt weiter zu

von red (1)

Erstmals seit 2015 fiel die Leerwohnungsziffer mit 0,91 Prozent unter die 1-Prozent-Marke. Kleine Wohnungen waren am häufigsten und grosse Wohnungen am seltensten unterbesetzt, teilt Lustat mit.

Am Stichtag des 1. Juni 2022 standen im Kanton Luzern 1885 Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) leer. Das entspricht einer Leerwohnungsziffer von 0,91 Prozent (2021: 1,23 Prozent). Die Leerwohnungsziffer liegt damit zum ersten Mal seit 2015 unter der 1-Prozent-Marke, wie Lustat Statistik Luzern in einer Medienmitteilung schreibt.

Die Zahl der am 1. Juni 2022 im Kanton Luzern leerstehenden Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) nahm gegenüber dem Vorjahr um 628 auf 1885 Wohnungen ab (minus 25 Prozent). 90 Prozent der Leerwohnungen waren Miet- und 10 Prozent Kaufobjekte. Der Anteil der Leerwohnungen am Wohnungsbestand war bei den 1-Zimmer-Wohnungen am höchsten (1,74 Prozent). Anteilmässig am wenigsten Leerstände gab es bei den Wohnungen mit sechs und mehr Zimmern (0,29 Prozent). Im Vergleich zu 2021 hat die Leerwohnungsziffer in allen Grössensegmenten abgenommen. Im Grössensegment der Wohnungen mit drei und vier Zimmern war die Abnahme am stärksten (minus 0,46 beziehungsweise minus 0,39 Prozentpunkte).

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Region besonders betroffen

Gegenüber 2021 verzeichneten alle elf Luzerner Analyseregionen eine Abnahme ihrer Leerwohnungsziffer. Am rarsten waren Leerwohnungen in den Analyseregionen Sursee/Sempachersee und Agglomerationsgürtel. Am höchsten war die Leerwohnungsziffer wie schon in den letzten sechs Jahren in der Region Unteres Wiggertal (1,80%). In der Stadt Luzern lag der Leerwohnungsanteil 2022 leicht unterhalb des kantonalen Mittels: 417 Wohnungen oder 0,88 Prozent des städtischen Wohnungsbestands waren unbesetzt.

Formularpflicht gilt weiterhin

Im Kanton Luzern müssen Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags den vorherigen Mietzins bekanntgeben und allfällige Erhöhungen begründen. Massgebend ist der von Lustat erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand: Liegt dieser unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft. Die neusten Zahlen bestätigen den Trend einer sehr tiefen Leerwohnungsziffer. Deshalb bleibt die Formularpflicht bestehen, wie der Regierungsrat mitteilt. 


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