Über das, was aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept (Bild) in die revidierte Ortsplanung eingeflossen ist, befinden die Stimmberechtigten an zwei ausserordentlichen Gemeindeversammlungen am 18. und 19. März 2019. Foto zVg
Über das, was aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept (Bild) in die revidierte Ortsplanung eingeflossen ist, befinden die Stimmberechtigten an zwei ausserordentlichen Gemeindeversammlungen am 18. und 19. März 2019. Foto zVg
03.07.2018

Zwei Abende Gemeindeversammlung für die revidierte Ortsplanung

Der Stadtrat will die «Spielregeln» im Sinne der Rechtssicherheit im laufenden Prozess nicht abändern und daher die revidierte Ortsplanung nicht an der Urne, sondern durch die Gemeindeversammlung behandeln lassen.

Der Stadtrat hat sich in den vergangenen Wochen eingehend mit der Thematik «Revision Ortsplanung der Stadt Sursee – Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten» befasst. Er hat dazu auch Gespräche mit Vertretungen der politischen Parteien sowie der Controlling-Kommission der Stadt Sursee geführt. Bei diesen Gesprächen kam unter anderem die Diskussion auf, ob die Beschlussfassung über die Revision der Ortsplanung der Stadt Sursee an einer Urnenabstimmung erfolgen könnte.


Der Stadtrat hat dazu folgenden Beschluss gefasst: «Beschlussfassung über die Ortsplanungsrevision der Stadt Sursee – Verfahren Urnenabstimmung/Gemeindeversammlung. Art. 17 Abs. 1 lit. b. der Gemeindeordnung der Stadt Sursee vom 23. September 2007 gibt vor, dass die Gemeindeversammlung unter anderem Reglemente erlässt beziehungsweise ändert. Das neue Bau- und Zonenreglement mit Zonenplan ist daher nach geltendem Recht durch die Gemeindeversammlung zu erlassen.»

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Die Spielregeln nicht ändern
Der Stadtrat hat aus verschiedenen Überlegungen beschlossen, an diesem Verfahren festzuhalten. Das wichtigste Argument für den Stadtrat ist, dass seit Beginn der Ortsplanungsrevision die aktuellen Bestimmungen der Gemeindeordnung gelten und die damit zusammenhängenden «Spielregeln» nicht während des laufenden Prozesses der Revision geändert werden dürfen – dies insbesondere im Sinne der Rechtssicherheit.


Der Stadtrat hat zudem geprüft, wie der Ablauf dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung möglichst effizient und übersichtlich gestaltet werden könnte. Es sind dies:
• Zwei Versammlungsabende: Der Stadtrat wird für die Beschlussfassung über die Ortsplanungsrevision der Stadt Sursee zwei Versammlungsabende anordnen: Montag, 18. März 2019, 19 Uhr, sowie Dienstag, 19. März 2019, 19 Uhr, jeweils Stadthalle Sursee.
• Orientierungsversammlung: Gleichzeitig hat sich der Stadtrat entschieden, im Vorfeld der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 18./19. März 2019, eine Orientierungsversammlung durchzuführen. Diese findet am Montag, 18. Februar 2019, 19.30 Uhr, Tuchlaube Rathaus Sursee, statt.

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Die Gemeindeversammlungsbotschaft wird zu diesen Zeitpunkt den Haushaltungen der Stadt Sursee zugestellt sein. Ziel dieser Orientierungsversammlung ist, den Teilnehmenden das Vorgehen/den Ablauf der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 18./19. März 2019, zu erläutern und Fragen/Unklarheiten zum Vorgehen zu klären. RED

Termine:
Orientierungsversammlung:
• Montag, 18. Februar 2019, 19.30 Uhr, Tuchlaube Rathaus
Ausserordentliche Gemeindeversammlung:
• Montag, 18. März 2019, 19 Uhr, Stadthalle
• Dienstag, 19. März 2019, 19 Uhr, Stadthalle
Die vorgenannten Termine sind auf der Homepage der Stadt Sursee publiziert.


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