Skip to main content Skip to page footer

Suchformular

Anmeldung wird geprüft

Region

Formular für behördlich geschlossene Betriebe ist online

22. Januar 2021

Der Luzerner Regierungsrat hat am Dienstag 40 Millionen für behördlich geschlossene Betriebe genehmigt. Unternehmen, die ab dem 1. November für vierzig Tage von der Behörde geschlossen wurden, gelten als Härtefall und können ab sofort ihr Gesuch einreichen

Unter Härtefallmassnahme in Kooperation mit dem Bund - Kanton Luzern können Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 für 40 Tage von der Behörde geschlossen wurden, ab sofort ihr Gesuch einreichen. (Der Link zum Formular befindet sich ganz unten auf der Seite.)

Über 40 Millionen Franken 

Der Regierungsrat hat diese Woche den Beschluss über 40 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde die kantonale Härtefallverordnung angepasst. Die Anpassung wurde erforderlich, damit die vom Bund beschlossene Möglichkeit zur Unterstützung behördlich geschlossener Unternehmen umgesetzt werden kann.

Damit sollen Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage von den Behörden geschlossen wurden, rasch finanzielle Unterstützung erhalten. Behördlich geschlossene Unternehmen gelten ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall.

Schon gelesen ?

148726_148727.jpeg

Region

Wie ist die Schweiz auf Notlagen vorbereitet?

Daniel Zumbühl 18. Dezember 2025
148733_148734.jpeg

Region

Kommentar: Sicher sein, wenn das Leben schwankt

Ramon Wolf 17. Dezember 2025
148501_148731.jpeg

Region

«Bei mir wirkte nur das pure Adrenalin»

Ramon Wolf 17. Dezember 2025
148246_148247.jpeg

Region

«Ich war in diesem Moment so stolz»

Alexandra Scheiwiller, 14. Dezember 2025