Skip to main content Skip to page footer

Suchformular

Anmeldung wird geprüft

Region

Formular für behördlich geschlossene Betriebe ist online

22. Januar 2021

Der Luzerner Regierungsrat hat am Dienstag 40 Millionen für behördlich geschlossene Betriebe genehmigt. Unternehmen, die ab dem 1. November für vierzig Tage von der Behörde geschlossen wurden, gelten als Härtefall und können ab sofort ihr Gesuch einreichen

Unter Härtefallmassnahme in Kooperation mit dem Bund - Kanton Luzern können Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 für 40 Tage von der Behörde geschlossen wurden, ab sofort ihr Gesuch einreichen. (Der Link zum Formular befindet sich ganz unten auf der Seite.)

Über 40 Millionen Franken 

Der Regierungsrat hat diese Woche den Beschluss über 40 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde die kantonale Härtefallverordnung angepasst. Die Anpassung wurde erforderlich, damit die vom Bund beschlossene Möglichkeit zur Unterstützung behördlich geschlossener Unternehmen umgesetzt werden kann.

Damit sollen Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage von den Behörden geschlossen wurden, rasch finanzielle Unterstützung erhalten. Behördlich geschlossene Unternehmen gelten ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall.

Schon gelesen ?

144368_144378.jpeg

Region

Fischfang-Rekordtief: Ein See in der Abwärtsspirale

Stefan Kämpfen 23. Oktober 2025
144690_144694.jpeg

Region

«Die Einstellung kam überraschend»

Flavia Rivola  22. Oktober 2025
144189_144191.jpeg

Region

Neue Gemeindeordnung kam durch

Flavia Rivola  21. Oktober 2025