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Massnahmen gegen Vogelgrippe werden Ende April 2023 aufgehoben

28. April 2023

Seit Ende März sind im auch Kanton Luzern immer weniger tote Wildvögel gefunden worden, die an den Folgen der Vogelgrippe verendet sind. Die letzten positiven Befunde liegen mehr als drei Wochen zurück. Deshalb haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen für Nutzgeflügel gegen Vogelgrippe per Ende April 2023 aufzuheben.

Die Massnahmen waren aufgrund einer hohen Aktivität des Vogelgrippevirus in der Wildvogelpopulation der gesamten Schweiz am 9. März bis Ende April 2023 verlängert worden. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen im Kanton Luzern verhindert werden. Nun werden also Ende April die Massnahmen aufgehoben.

Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass das Vogelgrippevirus nicht vollständig aus der Wildvogelpopulation verschwinden wird. Deshalb empfehlen der Veterinärdienst Luzern sowie der Bund dringend, weiterhin Biosicherheitsmassnahmen wie Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einzuhalten sowie eine allfällige Verschleppung durch Personen und Gerätschaften zu verhindern. Weiterhin gilt für Geflügelhalterinnen und -halter eine Meldepflicht: Sie müssen bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Weiter macht man darauf aufmerksam, dass die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – nach wie vor obligatorisch ist.

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