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Covid-19: Ab sofort können sich 12- bis 15-Jährige für die Impfung anmelden

07. Juli 2021

Im Kanton Luzern konnten sich bisher nur Personen ab 16 Jahren für eine Impfung anmelden. Ab Mittwoch, 7. Juli , können sich neu auch Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren für die Covid-19-Impfung anmelden.

Vor Kurzem hat die Zulassungsbehörde Swissmedic den Covid-19 Impfstoff von Pfizer/BioNTech in der Schweiz für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren freigegeben, wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung verlauten liess. Ab heute Mittwoch, 7. Juli, kann sich diese Personengruppe unter https://lu.impfung-covid.ch für eine Impfung im Kanton Luzern anmelden. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, sagt: «Es freut mich sehr, dass es jetzt möglich ist, dass sich auch Jugendliche gegen Covid-19 impfen lassen können. Denn aktuell zeigt sich in einigen Ländern, dass sich das Virus insbesondere in Schulen stark verbreitet und so weiter ausbreitet. Mit Blick auf möglicherweise steigende Fallzahlen im Herbst kann die Impfung von Jugendlichen somit eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie spielen.»

Gleich wie die Erwachsenen können sich auch die Jugendlichen für eine Impfung im Impfzentrum Luzern oder im Impfzentrum Willisau anmelden. Auch eine Anmeldung an beiden Standorten ist möglich, wobei in diesem Fall derjenige Standort für die Impfung zugewiesen wird, an dem die Warteliste kürzer ist und die Impfung somit rascher erfolgen kann.

Erste Impfungen für 12- bis 15-Jährige erfolgen voraussichtlich vor Ende Juli

Aufgrund von Lieferverzögerungen des zugelassenen Impfstoffes von Pfizer/BioNTech sowie der zurzeit noch auf eine zweite Impfung wartenden Personen Ü16, finden erste Impfungen für 12- bis 15-Jährige voraussichtlich vor Ende Juli statt. Aktuell laufen zudem Abklärungen, ob Impfungen für diese Personengruppe auch in weiteren Institutionen durchgeführt werden können.

Einverständniserklärung muss zum Impftermin mitgebracht werden

Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist. 

Für den Fall, dass sich die gesetzliche Vertretung und der Jugendliche über die Impfung nicht einig sind, muss eine Abklärung der Urteilsfähigkeit durch eine Fachperson wie zum Beispiel eine Pädiaterin, einen Hausarzt oder eine Psychologin erfolgen. Diese Fachperson prüft, ob der Jugendliche selbstständig über die Impfung entscheiden kann, oder ob der Entscheid ihrer gesetzlichen Vertretung massgebend ist.

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